Bei jeder Vermittlung, die über eine private Pflegestelle oder über ein Tierheim läuft, wird in der Regel ein Schutzvertrag gemacht, der auch eine Schutzgebühr beinhaltet.
Diese Schutzgebühr wird im Sinne des Tieres erhoben. Sie dient zum Einen dazu, die Tiere vor der Verwendung als günstiges Schlangenfutter zu schützen. Aus diesem Grund ist die Schutzgebühr auch höher als der Preis für eine Futtermaus im Zoohandel.
Zum Anderen dient sie dazu, Tierheime und private Pflegestellen bei der Versorgung ihrer Pfleglinge zu unterstützen.
In der Regel werden für Weibchen etwa 3-5 Euro genommen, für Kastraten sind es 5-15 Euro, da in diesem Fall die Kastration anfällt.
Gute Vermittler und Tierheime werden - außer in absoluten Ausnahmefällen und wenn der Übernehmer sehr erfahren ist - keine unkastrierten Böckchen vermitteln. Wenn es zu einer Vermittlung kommt, muss auf jeden Fall abgesprochen werden, bei welchem Tierarzt der Bock kastriert wird.
Viele Vermittler verwenden bevorzugt den Begriff „Vermittlungsgebühr“. Hier werden sämtliche anfallende Kosten unter einem Begriff zusammengefasst. Die wenigsten Vermittler berechnen Futter, Streu, Medikamte oder andere anfallende Posten. Um jedoch effektive Tischutzarbeit leisten zu können, muss finanziell sehr gut kalkuliert werden. Eine kleine Unterstützung durch die Vermittlungsgebühr kommt also den Tieren, die noch auf ihre Vermittlung warten, zu Gute.
Die Schutzgebühr deckt niemals sämtliche anfallenden Kosten ab. Ein einfaches Beispiel ist hier die Kastration, die durchschnittlich 30-40 Euro kostet. Wenn für einen Kastraten eine Schutzgebühr von 5 Euro verlangt wird, ist der finanzielle Aufwand also nicht einmal annähernd gedeckt.
Bei der Schutz- oder Vermittlungsgebühr geht es ausschließlich darum, sich rückzuversichern, bzw. die Hemmschwelle des Verfütterns oder Aussetzen des Tieres etc. hochzusetzen. Es geht in keinster Weise darum, Geld zu verdienen - wenn überhaupt geht es darum, einen kleinen Teil der Nottierhilfe so finanzieren zu können.