Ein Schutzvertrag soll das Tier vor dem Verfüttern, Aussetzen oder Verschenken bewahren und dem vorherigen Besitzer eine gewisse Art Sicherheit bieten.
Er wird meist von Tierheimen oder privaten Vermittlern ausgestellt.
Im Schutzvertrag werden die Personalien des Vorbesitzers und des Übernehmers des Tieres aufgeschrieben.
(Name, Adresse, Wohnort, eventuell Personalausweisnummer)
Desweiteren werden Angaben zu dem Tier aufgenommen, wie Aussehen, Farbe, besonderes Merkmale, Tierart / Rasse und Besonderheiten oder Eigenarten des Tieres.
Dannach folgt der rechtliche Teil, wozu sich der Halter bei der Übernahme des Tieres verpflichtet, etc.!
Die Rechtsgültigkeit dieser Verträge ist umstritten. Durch kleinere Fehler kann schon der gesamte Vertrag ungültig sein.
Wichtig ist auf jeden Fall, die dazu gehörige Schutzgebühr in den Vertrag zu übernehmen, um ihn zu einem „Kaufvertrag“ zu erklären und damit rechtskräftig zu machen.
— Sandra Thees 16.05.2006 13:46.