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Urlaubspflege

Die schönsten Wochen des Jahres und Sie wissen nicht wohin mit Ihren Mäusen?

Es sollte selbstverständlich sein, daß man seine geliebten Hausgenossen jetzt nicht im Stich läßt, als Schlangenfutter verkauft oder gar aussetzt.

Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt: :!: Es ist verboten, ein Haustier auszusetzen, zurückzulassen oder sich der Halter- und Betreuerpflichten zu entziehen. Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet (§ 3 Nr. 3, § 18 Tierschutzgesetz)!

Geeignete Betreuungsplätze

Man muss sich nach einer geeigneten Urlaubsbetreuung umsehen.
Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig:


Vor allem ältere Mäusen sollten möglichst geschont werden.
Es ist ungünstig, sie in einen neuen Käfig oder eine neue Umgebung umzusetzen.
Hier empfiehlt sich eine Betreuung im gewohnten Umfeld, im Heim des Tierhalters.

Für den Krankheitsfall vorsorgen

Natürlich besteht die Möglichkeit, daß die Tiere während der Urlaubszeit erkranken.
Es ist empfehlenswert, seinen Tierarzt vor der Reise zu verständigen und ihm den Namen der Urlaubsbetreuung mitzuteilen. Dem Betreuer übergibt man einen Zettel mit dem Namen, der Anschrift und Telefonnummer des Tierarztes. Noch günstiger ist es, diesen Zettel direkt am Käfig zu befestigen.

Sollten die Tiere bereits bei Ihrer Abreise erkrankt sein, so muss mit dem Pfleger eine ggf. nötige Medikamentengabe geübt werden.

Weitere nützliche Informationen

Sie sollten Ihre Urlaubsbetreuung mit einem schriftlichen Merkzettel noch über Folgendes informieren:


Wenn Sie ihre Mäuse optimal versorgt wissen, können Sie ihren Urlaub genießen und sich auf das Wiedersehen nach dem Urlaub freuen.
Und die schönsten Wochen des Jahres werden auch für Ihre Mäuse kein Alptraum.