Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
farbmaus:schutzgebuehr [2014/05/18 10:42] mus_musculus eigenen Fehler korrigiert sry |
farbmaus:schutzgebuehr [2019/02/28 10:30] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== Schutz- oder Vermittlungsgebühr ====== | ||
- | |||
- | Bei jeder Vermittlung, | ||
- | |||
- | Diese Schutzgebühr wird **im Interesse der Tiere** erhoben. Sie dient zum Einen dazu, die Tiere vor der Verwendung als günstiges Schlangenfutter zu schützen. Aus diesem Grund ist die Schutzgebühr auch höher als der Preis für eine Futtermaus im Zoohandel. | ||
- | Zum Anderen dient sie dazu, Tierheime und private Pflegestellen bei der Versorgung ihrer Pfleglinge zu unterstützen. | ||
- | |||
- | In der Regel werden für Weibchen etwa 3-5 Euro genommen, für Kastraten sind es 5-15 Euro, da in diesem Fall auch Kosten für die [[farbmaus: | ||
- | |||
- | Viele Vermittler verwenden bevorzugt den Begriff " | ||
- | |||
- | Die Schutzgebühr deckt selten die tatsächlichen Kosten ab. Ein einfaches Beispiel ist hier die Kastration, die durchschnittlich 30-40 Euro kostet. Wenn für einen Kastraten eine Schutzgebühr von 15 Euro verlangt wird, ist der finanzielle Aufwand also nicht einmal annähernd gedeckt. | ||
- | |||
- | Bei der Schutz- oder Vermittlungsgebühr geht es ausschließlich darum, sich rückzuversichern bzw. die Tiere vor dem Verfüttern oder Aussetzen zu schützen. Es geht in keinster Weise darum, Geld zu verdienen - wenn überhaupt, geht es darum, einen kleinen Teil der Nottierhilfe auf diese Weise finanzieren zu können. | ||
- | |||