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farbmaus:schutzvertrag [2014/05/04 15:29] mus_musculus |
farbmaus:schutzvertrag [2019/02/28 10:30] |
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- | ====== Schutzvertrag ====== | ||
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- | =====Bedeutung===== | ||
- | Ein Schutzvertrag soll das Tier vor dem Verfüttern, | ||
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- | ===== Inhalt ===== | ||
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- | Im Schutzvertrag werden zunächst die Personalien des Übergebers und des Übernehmers des Tieres festgehalten | ||
- | (Name, Adresse, Wohnort, Telefon, E-mail, eventuell Personalausweisnummer).\\ | ||
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- | Desweiteren werden Angaben zu dem Tier aufgenommen wie Rasse, Geschlecht, Farbe und besondere Merkmale (z. B. bekannte Vorerkrankungen oder bei einem männlichen Tier, ob es kastriert ist oder nicht). | ||
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- | Danach folgen - mehr oder weniger ausführlich - die Pflichten und Auflagen zur artgerechten Haltung sowie eine [[farbmaus: | ||
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- | An Fundtieren erwirbt der Finder erst nach 6 Monaten Eigentum (§ 973 BGB). Bis dahin bleibt der Verlierer der Eigentümer. Das gilt auch für ausgesetzte Tiere. Vor Ablauf dieser Frist kann der Finder (Übergeber) mit dem Übernehmer deshalb nur eine aufschiebend bedingte Eigentumsübertragung vereinbaren. | ||
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- | Durch einzelne unwirksame Bestimmungen kann der gesamte Vertrag hinfällig sein. Davor schützt die Aufnahme einer sogenannten salvatorischen Klausel.\\ | ||
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- | =====Weiterführende Links:===== | ||
- | :!: Einen Muster-Schutzvertrag finden Sie z.B. [[http:// | ||
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- | :!: Für weitergehende Informationen zum Thema Tier und Recht siehe auch [[http:// | ||
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