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farbmaus:urlaubspflege [2014/05/24 11:13]
mus_musculus
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 Es sollte selbstverständlich sein, daß man seine geliebten Hausgenossen jetzt nicht im Stich läßt, als Schlangenfutter verkauft oder gar aussetzt.\\ Es sollte selbstverständlich sein, daß man seine geliebten Hausgenossen jetzt nicht im Stich läßt, als Schlangenfutter verkauft oder gar aussetzt.\\
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-Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt: :!: **Das Aussetzen von Tieren ist verboten und wird mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet (§ 3 Nr. 3, § 18 Tierschutzgesetz)!**\\+Nur der Vollständigkeit halber sei angemerkt: :!: **Es ist verboten, ein Haustier auszusetzen, zurückzulassen oder sich der Halter- und Betreuerpflichten zu entziehen. Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet (§ 3 Nr. 3, § 18 Tierschutzgesetz)!**\\
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