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Schutzvertrag

Bedeutung

Ein Schutzvertrag soll das Tier vor dem Verfüttern, Aussetzen oder Verschenken bewahren und dem vorherigen Besitzer dafür eine gewisse Sicherheit bieten. Es werden bewußt strenge Bedingungen vereinbart, um die Tiere vor einer unüberlegten oder missbräuchlichen Übernahme zu schützen. Schutzverträge werden unter verschiedenen Bezeichnungen wie „(Tier-)Übergabevertrag“ oder „Abgabevertrag“ meist von Tierheimen und privaten Pflegestellen verwendet.

Inhalt

Im Schutzvertrag werden zunächst die Personalien des Übergebers und des Übernehmers des Tieres festgehalten (Name, Adresse, Wohnort, Telefon, E-mail, eventuell Personalausweisnummer).

Desweiteren werden Angaben zu dem Tier aufgenommen wie Rasse, Geschlecht, Farbe und besondere Merkmale (z. B. bekannte Vorerkrankungen oder bei einem männlichen Tier, ob es kastriert ist oder nicht).

Danach folgen - mehr oder weniger ausführlich - die Pflichten und Auflagen zur artgerechten Haltung sowie eine Schutzgebühr.

An Fundtieren erwirbt der Finder erst nach 6 Monaten Eigentum (§ 973 BGB). Bis dahin bleibt der Verlierer der Eigentümer. Das gilt auch für ausgesetzte Tiere. Vor Ablauf dieser Frist kann der Finder (Übergeber) mit dem Übernehmer deshalb nur eine aufschiebend bedingte Eigentumsübertragung vereinbaren.

Durch einzelne unwirksame Bestimmungen kann der gesamte Vertrag hinfällig sein. Davor schützt die Aufnahme einer sogenannten salvatorischen Klausel.

:!: Ein Muster für einen Tierabgabevertrag finden Sie z.B. hier.

:!: Für weitergehende Informationen zum Thema Tier und Recht siehe auch Tierrechte und Tierschutzrecht.